Vom Gesetzgeber verbindlich vorgeschriebene Nachweise
Der Gesetzgeber verlangt verbindlich eine Vielzahl von Nachweisen zur Hinterlegung auf der firmeneigenen Internetpräsentation. Hier finden Sie diese Unterlagen zum Download.
Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes
Download PDF
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
Download PDF
Bescheinigung Präqualifikation
Download PDF
aktueller Handelsregisterauszug
Download PDF