Vom Gesetzgeber verbindlich vorgeschriebene Nachweise
Der Gesetzgeber verlangt verbindlich eine Vielzahl von Nachweisen zur Hinterlegung auf der firmeneigenen Internetpräsentation. Hier finden Sie diese Unterlagen zum Download
Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
Bescheinigung Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für öffentliche Aufträge (ULV)
Nachweis Hr. Lorms
Zertifikat Asbest Sachkunde |
Zertifikat ISO 9001:2000
Bescheinigung Präqualifikation
Bescheinigung Betriebshaftpflichtversicherung
Bescheinigung zum Vollzug der Verordnung zum Schutz des Klimas vor Veränderungen
aktueller Handelsregisterauszug
Bescheinigung nach §13b
|