Vom Gesetzgeber verbindlich vorgeschriebene Nachweise

Der Gesetzgeber verlangt verbindlich eine Vielzahl von Nachweisen zur Hinterlegung auf der firmeneigenen Internetpräsentation. Hier finden Sie diese Unterlagen zum Download.

Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes
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Unbedenklichkeits­bescheinigung der Berufsgenossenschaft
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Bescheinigung Präqualifikation
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aktueller Handelsregisterauszug
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